Am 5. August 2009 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) in Kraft getreten, wonach in der D&O-Versicherung ein Pflichtselbstbehalt für Vorstände einer Gesellschaft, auf die das deutsche Aktienrecht Anwendung findet, zwingend vorgeschrieben ist. Zeitgleich hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex auf die Gesetzesänderung reagiert und sieht in Ziffer 3.8 des Kodex eine gleichlautende Regelung für die Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften vor.
Für Vorstandsmitglieder heißt das: Jedes Vorstandsmitglied hat sich bei jedem Schadenfall mit einem vertraglich festzulegenden Prozentsatz zu beteiligen, der mindestens 10 % des Schadens betragen muss. Absolute Obergrenze ist ein Betrag, der mindestens 150 % der festen jährlichen Vergütung im Jahr der Pflichtverletzung betragen muss.
Dieser Selbstbehalt kann aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe nicht selten zu einem existenziellen Risiko für den Vorstand oder Aufsichtsrat führen.
AIG hat ein neues Produkt entwickelt, mit dem wir neben der D&O-Versicherung eine Selbstbehaltversicherung anbieten, welche die gesetzlichen Vorgaben nicht unterläuft und gleichzeitig den von einem Pflichtselbstbehalt betroffenen Vorständen/Aufsichtsräten die Möglichkeit bietet, sich privat in Höhe des Pflichtselbstbehaltes zu versichern.
Einfache und effektive Absicherung gegen die existentielle Bedrohung durch die Tragung eines Selbstbehaltes unter der D&O Versicherung. Keine unnötigen und prämienbelastenden Deckungsbausteine, sondern ein klarer und verständlicher Versicherungsschutz. Variable Deckungssumme, welche auf die persönliche Anforderung des Vorstandes zugeschnitten ist.